Tipps + allgemeine Presse-Infos

Ferienzeit
Mehr Einbrüche zur Ferienzeit
Bald startet wieder die Ferien- und mit die Reisezeit. Wenn Häuser und Wohnungen leer stehen, häufen sich Einbrüche. Die Abenddämmerung bietet Langfingern Schutz, um unbeobachtet auf Streifzug zu gehen. Bleiben Häuser und Wohnungen dunkel, ist das Interesse von potenziellen Einbrechern geweckt. Mit einem Klingeltest prüfen die Diebe, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Abhilfe können Zeitschaltuhren an Lampen, Radios und TV-Geräten schaffen.
Türen und Fenster schließen
Offene Türen oder gekippte Fenster stellen ein weiteres Risiko dar. Selbst bei kurzer Abwesenheit empfiehlt die Sicherheitsexpertin deshalb, sie sorgsam zu verschließen – auch, weil die Versicherung bei gekippten Fenstern und unverschlossenen Türen im Einbruchsfall nicht zum vollständigen Schadensersatz verpflichtet ist. Aber selbst, wenn alle Zugänge verschlossen sind, können Einbrecher ins Zuhause gelangen. Ältere Fenster und Türen lassen sich leicht mit einem Schraubenzieher aufhebeln. Hier können nachrüstbare, einbruchhemmende Metallverstärkungen für mehr Sicherheit sorgen. Eine Tür kann mit einem Querriegel von innen verstärkt, ein minderwertiger Schließzylinder ausgetauscht werden. Der Schließzylinder sollte mit der Tür bündig abschließen, da er sich sonst leicht abbrechen lässt.
Technische Helfer
Auch mit moderner Technologie wie dem Internet der Dinge kann Einbrechern das Leben schwer gemacht werden. Dabei geht es darum, die Gegenstände des täglichen Gebrauchs intelligenter zu machen, sie mit dem Internet zu verbinden – zum Beispiel mittels einer App und eines Cloud-Service – und so das Alltagsleben der Menschen bequemer, effizienter und sicherer zu gestalten. Tür- und Fensterkontakte zum Beispiel lassen sich per Smartphone steuern und senden einen Alarm, sobald sich zu Hause etwas bewegt. Auch die Beleuchtung lässt sich von unterwegs über das Smartphone steuern. Intelligente Türschlösser und Rauchmelder, die gleichzeitig Alarm geben, sind ebenfalls erhältlich.
Überwachungskameras für mehr Sicherheit zu Hause
Darüber hinaus sind Überwachungskameras eine gute Möglichkeit, um das eigene Zuhause sicherer zu machen. Bereits die Sichtbarkeit einer Kamera führt laut Polizeigewerkschaft zu einer geringeren Einbruchgefahr. Deshalb hat Smartfrog eine einfache und günstige Komplettlösung für die Heimüberwachung entwickelt – inklusive App, IP-Kamera und Video-Cloudspeicher. Die Überwachungskamera mit Bewegungsmelder, Alarmfunktion sowie Mikrofon und Lautsprecher ist innerhalb von fünf Minuten installiert und ermöglicht es Nutzern, jederzeit und von überall in die eigenen vier Wände zu sehen, zu hören und zu sprechen. Sicherheit muss heutzutage nicht mehr teuer und kompliziert sein und wirklich jeder kann seine Wohnung oder sein Haus ganz einfach und günstig schützen.
Sobald sich zu Hause etwas bewegt, erhält man eine Benachrichtigung per E-Mail oder Push-Nachricht auf sein Smartphone. Sollten sich Fremde Zutritt verschaffen, kann man sofort die Polizei verständigen. Mit der Komplettlösung für Heimsicherheit liegt man voll im Trend. Das bestätigt auch eine GfK-Studie, laut der sich mehr als die Hälfte der Deutschen (54%) vorstellen kann, ihr Zuhause mit einer eigenen Überwachungskamera zu schützen.
Datensicherheit
Auch auf Datensicherheit legt das Unternehmen besonderen Wert. Man verwendet höchste Sicherheitsstandards. Unter anderem werden die Videodaten ähnlich wie beim Online-Banking sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen und in TÜV- und ISO-zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland aufbewahrt. Das unabhängige Sicherheitsinstitut AV-TEST hat die Smartfrog Videoüberwachungslösung mit der Bestnote „sicher“ zertifiziert und mit drei von drei möglichen Sicherheitssternen ausgezeichnet.
Trotz Überwachungskamera: Bei längerer Abwesenheit sollten alle Hinweise darauf vermieden werden, dass niemand zu Hause ist. Besonders auffällig ist ein überquellender Briefkasten. Deshalb ist es ratsam, Nachbarn oder Bekannte um regelmäßige Leerung zu bitten. Vorsicht ist auch bei der eigenen Ansage auf dem Anrufbeantworter oder bei Beiträgen auf Social-Media-Kanälen geboten, damit Diebe nicht herausfinden können, wann und wie lange niemand zu Hause ist. Damit Einbrecher erst gar nicht in die eigenen vier Wände eindringen können, sollten Mülltonnen, Gartenmöbel oder Leitern nicht in der Nähe von Fenstern und Balkonen stehen. Solche Gegenstände können Einbrechern als Einstiegshilfe nützlich sein.
Zum materiellen Schaden kommt der Schock
Laptops, Mobiltelefone, Schmuck und Geld – Diebe haben es auf alles abgesehen, was sich leicht transportieren und verkaufen lässt. Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen ein Schock. Häufig setzt ein Gefühl der Macht- und Wehrlosigkeit ein. Viel schwerer als der materielle Verlust wiegt für viele Opfer das psychologische Trauma, das mit einem Einbruch einhergeht. Manche Betroffene brauchen Wochen oder Monate, bis sie sich in ihrem Zuhause wieder wohl und sicher fühlen. Gerade deshalb ist der Einbruchschutz so wichtig und wird auch staatlich gefördert. (sw)
Quelle 3.7.2018 - ImmoCompact
Bald startet wieder die Ferien- und mit die Reisezeit. Wenn Häuser und Wohnungen leer stehen, häufen sich Einbrüche. Die Abenddämmerung bietet Langfingern Schutz, um unbeobachtet auf Streifzug zu gehen. Bleiben Häuser und Wohnungen dunkel, ist das Interesse von potenziellen Einbrechern geweckt. Mit einem Klingeltest prüfen die Diebe, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Abhilfe können Zeitschaltuhren an Lampen, Radios und TV-Geräten schaffen.
Türen und Fenster schließen
Offene Türen oder gekippte Fenster stellen ein weiteres Risiko dar. Selbst bei kurzer Abwesenheit empfiehlt die Sicherheitsexpertin deshalb, sie sorgsam zu verschließen – auch, weil die Versicherung bei gekippten Fenstern und unverschlossenen Türen im Einbruchsfall nicht zum vollständigen Schadensersatz verpflichtet ist. Aber selbst, wenn alle Zugänge verschlossen sind, können Einbrecher ins Zuhause gelangen. Ältere Fenster und Türen lassen sich leicht mit einem Schraubenzieher aufhebeln. Hier können nachrüstbare, einbruchhemmende Metallverstärkungen für mehr Sicherheit sorgen. Eine Tür kann mit einem Querriegel von innen verstärkt, ein minderwertiger Schließzylinder ausgetauscht werden. Der Schließzylinder sollte mit der Tür bündig abschließen, da er sich sonst leicht abbrechen lässt.
Technische Helfer
Auch mit moderner Technologie wie dem Internet der Dinge kann Einbrechern das Leben schwer gemacht werden. Dabei geht es darum, die Gegenstände des täglichen Gebrauchs intelligenter zu machen, sie mit dem Internet zu verbinden – zum Beispiel mittels einer App und eines Cloud-Service – und so das Alltagsleben der Menschen bequemer, effizienter und sicherer zu gestalten. Tür- und Fensterkontakte zum Beispiel lassen sich per Smartphone steuern und senden einen Alarm, sobald sich zu Hause etwas bewegt. Auch die Beleuchtung lässt sich von unterwegs über das Smartphone steuern. Intelligente Türschlösser und Rauchmelder, die gleichzeitig Alarm geben, sind ebenfalls erhältlich.
Überwachungskameras für mehr Sicherheit zu Hause
Darüber hinaus sind Überwachungskameras eine gute Möglichkeit, um das eigene Zuhause sicherer zu machen. Bereits die Sichtbarkeit einer Kamera führt laut Polizeigewerkschaft zu einer geringeren Einbruchgefahr. Deshalb hat Smartfrog eine einfache und günstige Komplettlösung für die Heimüberwachung entwickelt – inklusive App, IP-Kamera und Video-Cloudspeicher. Die Überwachungskamera mit Bewegungsmelder, Alarmfunktion sowie Mikrofon und Lautsprecher ist innerhalb von fünf Minuten installiert und ermöglicht es Nutzern, jederzeit und von überall in die eigenen vier Wände zu sehen, zu hören und zu sprechen. Sicherheit muss heutzutage nicht mehr teuer und kompliziert sein und wirklich jeder kann seine Wohnung oder sein Haus ganz einfach und günstig schützen.
Sobald sich zu Hause etwas bewegt, erhält man eine Benachrichtigung per E-Mail oder Push-Nachricht auf sein Smartphone. Sollten sich Fremde Zutritt verschaffen, kann man sofort die Polizei verständigen. Mit der Komplettlösung für Heimsicherheit liegt man voll im Trend. Das bestätigt auch eine GfK-Studie, laut der sich mehr als die Hälfte der Deutschen (54%) vorstellen kann, ihr Zuhause mit einer eigenen Überwachungskamera zu schützen.
Datensicherheit
Auch auf Datensicherheit legt das Unternehmen besonderen Wert. Man verwendet höchste Sicherheitsstandards. Unter anderem werden die Videodaten ähnlich wie beim Online-Banking sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen und in TÜV- und ISO-zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland aufbewahrt. Das unabhängige Sicherheitsinstitut AV-TEST hat die Smartfrog Videoüberwachungslösung mit der Bestnote „sicher“ zertifiziert und mit drei von drei möglichen Sicherheitssternen ausgezeichnet.
Trotz Überwachungskamera: Bei längerer Abwesenheit sollten alle Hinweise darauf vermieden werden, dass niemand zu Hause ist. Besonders auffällig ist ein überquellender Briefkasten. Deshalb ist es ratsam, Nachbarn oder Bekannte um regelmäßige Leerung zu bitten. Vorsicht ist auch bei der eigenen Ansage auf dem Anrufbeantworter oder bei Beiträgen auf Social-Media-Kanälen geboten, damit Diebe nicht herausfinden können, wann und wie lange niemand zu Hause ist. Damit Einbrecher erst gar nicht in die eigenen vier Wände eindringen können, sollten Mülltonnen, Gartenmöbel oder Leitern nicht in der Nähe von Fenstern und Balkonen stehen. Solche Gegenstände können Einbrechern als Einstiegshilfe nützlich sein.
Zum materiellen Schaden kommt der Schock
Laptops, Mobiltelefone, Schmuck und Geld – Diebe haben es auf alles abgesehen, was sich leicht transportieren und verkaufen lässt. Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen ein Schock. Häufig setzt ein Gefühl der Macht- und Wehrlosigkeit ein. Viel schwerer als der materielle Verlust wiegt für viele Opfer das psychologische Trauma, das mit einem Einbruch einhergeht. Manche Betroffene brauchen Wochen oder Monate, bis sie sich in ihrem Zuhause wieder wohl und sicher fühlen. Gerade deshalb ist der Einbruchschutz so wichtig und wird auch staatlich gefördert. (sw)
Quelle 3.7.2018 - ImmoCompact
Chaos-Keller
Wer schon länger in seiner Wohnung lebt, kennt das Problem: Immer mehr „wichtige“ Dinge sammeln sich an und müssen unbedingt aufgehoben werden. Sie werden dann oft in Kellern oder Nebenräumen abgestellt. Ordnung und Ordnungssysteme verhindern dort Unfälle. Zur Einrichtung von Kellern und Abstellräumen rät die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH):
Regale sollten direkt am Mauerwerk befestigt und so bemessen sein, dass alle Dinge systematisch darin Platz finden. Schwere Sachen unten, leichte oben lagern. Wer seine Kartons beschriftet, spart Zeit beim Suchen.
Scharfe Kanten oder Gegenstände sollten nicht hervorstehen.
Eine gute Lichtquelle sorgt für Sicherheit und hilft, Gesuchtes leichter zu finden. Eine ausreichende Beleuchtung ist daher ein Muss.
Lampen dürfen nicht mit leicht brennbaren Materialien wie Zeitungen oder Stoffen abgedeckt werden: Wird das Licht versehentlich doch einmal brennen gelassen, kann das einen Brand auslösen.
Leitern stehen am besten in Griffweite, sofern obere Borde nur damit zugänglich sind. Ein Stuhl ist keine Alternative!
Der Keller sollte abgeschlossen sein, wenn Kinder im Haushalt leben. Die lieben Kleinen sehen hier schnell eine „Fundgrube“ und finden Materialien zum Spielen, die ihnen gefährlich werden können.#Manchmal hilft auch schon die ehrliche Frage an sich selbst weiter, ob man all die aufbewahrten Dinge wirklich braucht. Das Aufräumen des Kellers oder Abstellraumes ist eine gute Gelegenheit, um auszumisten. Wahrscheinlich benötigt man das, was man seit fünf Jahren nicht angefasst hat, nie wieder. Und was spricht dagegen, überzählige Möbel und Haushaltsgüter auf dem Flohmarkt zu verkaufen – außer, dass man am Ende einen schönen leeren Keller und eine schön gefüllte Geldbörse hat? (sw)
Quelle 29.5.18: ImmoCompact
Regale sollten direkt am Mauerwerk befestigt und so bemessen sein, dass alle Dinge systematisch darin Platz finden. Schwere Sachen unten, leichte oben lagern. Wer seine Kartons beschriftet, spart Zeit beim Suchen.
Scharfe Kanten oder Gegenstände sollten nicht hervorstehen.
Eine gute Lichtquelle sorgt für Sicherheit und hilft, Gesuchtes leichter zu finden. Eine ausreichende Beleuchtung ist daher ein Muss.
Lampen dürfen nicht mit leicht brennbaren Materialien wie Zeitungen oder Stoffen abgedeckt werden: Wird das Licht versehentlich doch einmal brennen gelassen, kann das einen Brand auslösen.
Leitern stehen am besten in Griffweite, sofern obere Borde nur damit zugänglich sind. Ein Stuhl ist keine Alternative!
Der Keller sollte abgeschlossen sein, wenn Kinder im Haushalt leben. Die lieben Kleinen sehen hier schnell eine „Fundgrube“ und finden Materialien zum Spielen, die ihnen gefährlich werden können.#Manchmal hilft auch schon die ehrliche Frage an sich selbst weiter, ob man all die aufbewahrten Dinge wirklich braucht. Das Aufräumen des Kellers oder Abstellraumes ist eine gute Gelegenheit, um auszumisten. Wahrscheinlich benötigt man das, was man seit fünf Jahren nicht angefasst hat, nie wieder. Und was spricht dagegen, überzählige Möbel und Haushaltsgüter auf dem Flohmarkt zu verkaufen – außer, dass man am Ende einen schönen leeren Keller und eine schön gefüllte Geldbörse hat? (sw)
Quelle 29.5.18: ImmoCompact
Immobilien-Bezahlung
In Deutschland ist die Attraktivität von Wohnimmobilien in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Und auch die Preise kennen nur eine Richtung: Im Bundesschnitt steigen sie seit Jahren.
Ist der Traum vom Eigenheim noch finanzierbar? Antworten gibt der Postbank Wohnatlas für den das Hamburger WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) die Immobilienmärkte in 401 kreisfreien Städten und Landkreisen untersucht hat. Die Studie zeigt, was der Wohnungskauf monatlich kostet – und wo die Raten im Rahmen bleiben. So kann bei einer Tilgungsdauer von knapp 20 Jahren in 186 Städten und Landkreisen, also fast der Hälfte aller Regionen, eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit einer monatlichen Belastung von unter 500 Euro erworben werden. Steigert man den monatlichen Betrag auf bis zu 750 Euro, ist die Wohnung sogar in 324 der 401 Regionen nach knapp 20 Jahren abbezahlt. In den Metropolen wird es allerdings teurer.
Wer mit Wohneigentum liebäugelt, sollte nicht zu lange warten. Die Zinsen sinken wieder, aber wir wissen nicht, wann diese Phase wieder vorbei sein wird. Die Modellrechnung des HWWI operiert mit einem Zinssatz von 2,45% p.a. und variiert die Anfangstilgungen und damit die Tilgungsdauer. Die monatliche Zahlungsleistung aus Tilgung und Zinszahlung (Annuität) wird dabei für die gesamte Finanzierungsdauer festgeschrieben. Berechnet wurde die monatliche Zahlungsleistung jeweils für eine 70-Quadratmeter-Wohnung zu regionalen Durchschnittspreisen, für die 20% Eigenkapital beim Kauf eingebracht wird. Grunderwerbssteuer, Notar und mögliche Umbauten wurden nicht in die Berechnungen einbezogen.
Beachten Sie aber bitte mal, dass wir bis zur Niedrigzinsphase Jahrzehnte höhere Zinsen hatten. Bis über 7 %, teilweise 8 oder sogar 9 %.
Oft unter 1.000 Euro pro Monat
Nur in 25 Städten und Kreisen, also in 6% aller untersuchten Regionen, werden bei knapp 20 Jahren Tilgungsdauer mehr als 1.000 Euro monatlich fällig. In Städten wie Nürnberg, Bonn, Hannover oder Dresden bleibt die Rate bei gleicher Tilgungsdauer ebenfalls unterhalb der 1.000 Euro-Schwelle. In den Ruhrgebietsstädten Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, aber auch in Wuppertal und Bielefeld, ist der Kauf bereits mit einer Monatsrate von unter 500 Euro zu finanzieren.
In diesen Regionen sind Wertsteigerungen bei Immobilien nicht unbedingt zu erwarten. Wer aber dort bereits wohnt und langfristig eine Berufs- und Lebensperspektive hat, für den kann der Wohneigentumserwerb durchaus attraktiv sein. Die eigenen vier Wände bilden einen wesentlichen Baustein für eine gute Alterssicherung.
Wer in Kauf nimmt, die Wohnung länger als 20 Jahre, nämlich insgesamt knapp 33 Jahre abzubezahlen und daher einen Anfangstilgungssatz von nur zwei Prozent vereinbart, kann die monatlichen Ratenzahlungen deutlich drücken: Mehr als 750 Euro monatlich würden deutschlandweit dann nur in 20 Kreisen und Städten fällig, davon fünf Städte mit monatlichen Belastungen von über 1.000 Euro – immer vorausgesetzt, die Zinsen bleiben über diesen langen Zeitraum stabil.
In gut 14 Jahren schuldenfrei
Im Rekordtempo schuldenfrei und dabei weniger als 1.000 Euro monatlich zahlen – das geht in 327 Kreisen, sobald ein anfänglicher Tilgungssatz von sechs Prozent mit einer Laufzeit von 14 Jahren und einem Monat vereinbart wird. In 227 Kreisen ist die Turbo-Tilgung sogar für weniger als 750 Euro monatlich zu haben.
Eine kurze Tilgungsdauer bietet auch der Generation 50+ noch gute Chancen für einen Immobilienkauf. Wer bereits Wohneigentum besitzt und sich verändern möchte, oder über Vermögen aus anderen Quellen verfügt, kann durchaus noch in eine neue Finanzierung einsteigen. Denn wenn durch den Verkauf der aktuell genutzten Immobilie, die Auflösung eines Depots oder Auszahlung einer Lebensversicherung mehr Eigenkapital, als die in der Regel geforderten 20% vorhanden sind, können Tilgungsbelastung und Finanzierungsdauer kräftig reduziert werden.
Sicherheit durch lange Zinsbindung.
Käufer müssen aber auch ein gewisses Zinsrisiko in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Wenn die Zinsen steigen, könnte die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist höhere monatliche Belastungen nach sich ziehen oder eine Verlängerung der Tilgungsdauer erforderlich machen. Es empfiehlt sich daher, auf möglichst lange Zinsbindungsfristen zu setzen. In der aktuellen Niedrigzinsphase sollten auch so genannte Volltilger-Darlehen in Erwägung gezogen werden. Dabei läuft die Zinsbindung bis alle Schulden komplett getilgt sind. Mit einer langen Zinsbindungsfrist sichert sich der Käufer die momentan günstigen Zinsen und gewinnt Planungssicherheit durch stabile Ratenzahlungen hinzu.
Hohe Raten in den „Big Seven“
In den so genannten „Big Seven“-Städten sorgen die hohen Preise allerdings dafür, dass Kaufinteressierte mit 20% Eigenkapital an vergleichsweise hohen Raten kaum vorbeikommen. Nur in Köln bleiben Käufer bei knapp 20 Jahren Tilgungsdauer mit ihren monatlichen Zahlungen unter der 1.000-Euro-Marke. Mit Ausnahme von München lässt sich in den anderen fünf der sieben größten deutschen Metropolen eine Rate von unter 1.000 Euro monatlich, nur durch eine Verlängerung der Tilgungsdauer, erreichen. In Deutschlands teuerster Stadt München reicht aber selbst eine Streckung der Rückzahlungsdauer auf knapp 33 Jahre nicht aus. Bei einem anfänglichen Tilgungssatz von zwei Prozent müssen Käufer Belastungen von monatlich 1.410 Euro einplanen – vorausgesetzt, die Zinsen bleiben über diesen Zeitraum stabil.
Aus den Analysen für den Postbank Wohnatlas ergibt sich, dass die Immobilienpreise in den „Big Seven“ voraussichtlich weiter steigen werden. Besonders in begehrten Lagen verspricht ein Investment also auch in Zukunft Wertsteigerungspotentiale. Kaufinteressierte sollten aber unbedingt genau kalkulieren, was bei der Immobilienfinanzierung über die nächsten Jahrzehnte auf sie zukommt. (sw)
Quelle 31.7.18: ImmoCompact - miit aktueller Ergänzung 31.10.24
Ist der Traum vom Eigenheim noch finanzierbar? Antworten gibt der Postbank Wohnatlas für den das Hamburger WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) die Immobilienmärkte in 401 kreisfreien Städten und Landkreisen untersucht hat. Die Studie zeigt, was der Wohnungskauf monatlich kostet – und wo die Raten im Rahmen bleiben. So kann bei einer Tilgungsdauer von knapp 20 Jahren in 186 Städten und Landkreisen, also fast der Hälfte aller Regionen, eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit einer monatlichen Belastung von unter 500 Euro erworben werden. Steigert man den monatlichen Betrag auf bis zu 750 Euro, ist die Wohnung sogar in 324 der 401 Regionen nach knapp 20 Jahren abbezahlt. In den Metropolen wird es allerdings teurer.
Wer mit Wohneigentum liebäugelt, sollte nicht zu lange warten. Die Zinsen sinken wieder, aber wir wissen nicht, wann diese Phase wieder vorbei sein wird. Die Modellrechnung des HWWI operiert mit einem Zinssatz von 2,45% p.a. und variiert die Anfangstilgungen und damit die Tilgungsdauer. Die monatliche Zahlungsleistung aus Tilgung und Zinszahlung (Annuität) wird dabei für die gesamte Finanzierungsdauer festgeschrieben. Berechnet wurde die monatliche Zahlungsleistung jeweils für eine 70-Quadratmeter-Wohnung zu regionalen Durchschnittspreisen, für die 20% Eigenkapital beim Kauf eingebracht wird. Grunderwerbssteuer, Notar und mögliche Umbauten wurden nicht in die Berechnungen einbezogen.
Beachten Sie aber bitte mal, dass wir bis zur Niedrigzinsphase Jahrzehnte höhere Zinsen hatten. Bis über 7 %, teilweise 8 oder sogar 9 %.
Oft unter 1.000 Euro pro Monat
Nur in 25 Städten und Kreisen, also in 6% aller untersuchten Regionen, werden bei knapp 20 Jahren Tilgungsdauer mehr als 1.000 Euro monatlich fällig. In Städten wie Nürnberg, Bonn, Hannover oder Dresden bleibt die Rate bei gleicher Tilgungsdauer ebenfalls unterhalb der 1.000 Euro-Schwelle. In den Ruhrgebietsstädten Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, aber auch in Wuppertal und Bielefeld, ist der Kauf bereits mit einer Monatsrate von unter 500 Euro zu finanzieren.
In diesen Regionen sind Wertsteigerungen bei Immobilien nicht unbedingt zu erwarten. Wer aber dort bereits wohnt und langfristig eine Berufs- und Lebensperspektive hat, für den kann der Wohneigentumserwerb durchaus attraktiv sein. Die eigenen vier Wände bilden einen wesentlichen Baustein für eine gute Alterssicherung.
Wer in Kauf nimmt, die Wohnung länger als 20 Jahre, nämlich insgesamt knapp 33 Jahre abzubezahlen und daher einen Anfangstilgungssatz von nur zwei Prozent vereinbart, kann die monatlichen Ratenzahlungen deutlich drücken: Mehr als 750 Euro monatlich würden deutschlandweit dann nur in 20 Kreisen und Städten fällig, davon fünf Städte mit monatlichen Belastungen von über 1.000 Euro – immer vorausgesetzt, die Zinsen bleiben über diesen langen Zeitraum stabil.
In gut 14 Jahren schuldenfrei
Im Rekordtempo schuldenfrei und dabei weniger als 1.000 Euro monatlich zahlen – das geht in 327 Kreisen, sobald ein anfänglicher Tilgungssatz von sechs Prozent mit einer Laufzeit von 14 Jahren und einem Monat vereinbart wird. In 227 Kreisen ist die Turbo-Tilgung sogar für weniger als 750 Euro monatlich zu haben.
Eine kurze Tilgungsdauer bietet auch der Generation 50+ noch gute Chancen für einen Immobilienkauf. Wer bereits Wohneigentum besitzt und sich verändern möchte, oder über Vermögen aus anderen Quellen verfügt, kann durchaus noch in eine neue Finanzierung einsteigen. Denn wenn durch den Verkauf der aktuell genutzten Immobilie, die Auflösung eines Depots oder Auszahlung einer Lebensversicherung mehr Eigenkapital, als die in der Regel geforderten 20% vorhanden sind, können Tilgungsbelastung und Finanzierungsdauer kräftig reduziert werden.
Sicherheit durch lange Zinsbindung.
Käufer müssen aber auch ein gewisses Zinsrisiko in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Wenn die Zinsen steigen, könnte die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist höhere monatliche Belastungen nach sich ziehen oder eine Verlängerung der Tilgungsdauer erforderlich machen. Es empfiehlt sich daher, auf möglichst lange Zinsbindungsfristen zu setzen. In der aktuellen Niedrigzinsphase sollten auch so genannte Volltilger-Darlehen in Erwägung gezogen werden. Dabei läuft die Zinsbindung bis alle Schulden komplett getilgt sind. Mit einer langen Zinsbindungsfrist sichert sich der Käufer die momentan günstigen Zinsen und gewinnt Planungssicherheit durch stabile Ratenzahlungen hinzu.
Hohe Raten in den „Big Seven“
In den so genannten „Big Seven“-Städten sorgen die hohen Preise allerdings dafür, dass Kaufinteressierte mit 20% Eigenkapital an vergleichsweise hohen Raten kaum vorbeikommen. Nur in Köln bleiben Käufer bei knapp 20 Jahren Tilgungsdauer mit ihren monatlichen Zahlungen unter der 1.000-Euro-Marke. Mit Ausnahme von München lässt sich in den anderen fünf der sieben größten deutschen Metropolen eine Rate von unter 1.000 Euro monatlich, nur durch eine Verlängerung der Tilgungsdauer, erreichen. In Deutschlands teuerster Stadt München reicht aber selbst eine Streckung der Rückzahlungsdauer auf knapp 33 Jahre nicht aus. Bei einem anfänglichen Tilgungssatz von zwei Prozent müssen Käufer Belastungen von monatlich 1.410 Euro einplanen – vorausgesetzt, die Zinsen bleiben über diesen Zeitraum stabil.
Aus den Analysen für den Postbank Wohnatlas ergibt sich, dass die Immobilienpreise in den „Big Seven“ voraussichtlich weiter steigen werden. Besonders in begehrten Lagen verspricht ein Investment also auch in Zukunft Wertsteigerungspotentiale. Kaufinteressierte sollten aber unbedingt genau kalkulieren, was bei der Immobilienfinanzierung über die nächsten Jahrzehnte auf sie zukommt. (sw)
Quelle 31.7.18: ImmoCompact - miit aktueller Ergänzung 31.10.24
Allgemeine Presse-Infos
BGH: Bei Eigenbedarfskündigungen muss jeder Härtefall geprüft werden
•von Jürgen Engelberth 16 Mai, 2019
Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf.
Das unterstrich der Bundesgerichtshof bei zwei Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen. Angesichts von Wohnungsnot und immer mehr älteren Mietern bereitet die Härteklausel Gerichten zunehmend Probleme.
Der BGH sieht deshalb die Tendenz, dass viele Fälle schematisch und "nicht in gebotener Tiefe" gelöst werden. Dem will er offenbar mit seinen Urteilen vom 22.05.2019 einen Riegel vorschieben.
mehr Infos unter: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-bei-eigenbedarfskuendigungen-muss-jeder-haertefall-geprueft-...
Es ging dann alles doch viel schneller, als wir gedacht hatten.
Abgenutzte Wohnungen: Wann Mieter zahlen müssen
•von Jürgen Engelberth - 16 Mai, 2019
Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung? Wo liegt die Grenze zur Beschädigung? Darüber streiten sich häufig Mieter und Vermieter. Die Fragen sind in der Tat nicht immer leicht zu beantworten.
Grundsätzlich kann ein Mieter innerhalb seiner vier Wände tun und lassen, was er will. "Er darf Regale einbauen oder andere Dinge an Wänden und Decken befestigen", erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. "Aber er sollte das mit Umsicht tun und die Wohnung nicht sinnlos beschädigen.
Sonst muss er Schadenersatz leisten."
Mehr Infos unter: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Mieter-zahlen-muessen-article20939947.html
30.06.2015 - aus Webseite: pWebrolife-gmbh.de - E-Mail: info@prolife-gmbh.de
Steuerfalle Lebensversicherung
Die steuerliche Betrachtungsweise von Lebens- und Rentenversicherungen unterscheidet nicht nur zwischen Alt- und Neuverträgen. Die gesetzlichen Vorgaben zu „steuerschädlichen Verwendungen“ und deren Ausnahmen verunsichern Versicherungskunden.
Kapitallebensversicherungen sind auch heute in Deutschland noch eine beliebte Form der Altersvorsorge. 90 Millionen laufende Policen sprechen für sich, auch wenn die Zahlen der Neuabschlüsse durch Abstriche bei den Steuervorteilen sinken. Hat der Versicherungsnehmer die Einzahlungen bis zum Ende durchgehalten, erhält er die sogenannte Ablaufleistung. Das ist die Summe aus der angesparten Versicherungssumme, den Überschussanteilen und einem eventuellen Schlussbonus. Ob und wie viel Steuern nun auf die Zahlung aus einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (= kann in einer Summe oder als monatliche Rente ausbezahlt werden) oder einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung abzuführen sind, hängt davon ab, wann der Versicherungsvertrag geschlossen wurde.
Wie sieht es bei „Neuverträgen“, die nach dem 31. Dez. 2004 abgeschlossen wurden, aus?
Bei der Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts (Einmalauszahlung) sind die Erträge gemäß §20 (1) Nr. 6 EStG (Fassung 2005) steuerpflichtig. Unter Ertrag versteht man die Versicherungsleistung abzüglich der eingezahlten Beiträge, wobei Beiträge für Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen um nur die Hälfte der Erträge zu versteuern
- Die Ablaufleistung wird als Einmalzahlung ausgeschüttet
- Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt zwölf Jahre
- Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Neuverträgen seit 2012 nach dem 62. Lebensjahr)
- Der Todesfallschutz umfasst mindestens 50 Prozent der Beitragssumme (für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden)
Werden diese Regelungen nicht erfüllt, sind die gesamten Erträge zu versteuern. „Wird die Ablaufleistung als Leibrente ausgezahlt, hat sich an der Besteuerung im Vergleich zur Rechtslage vor dem Januar 2005 nichts geändert“, erklärt Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH, der sich als Finanz- und Versicherungsfachwirt immer wieder mit dieser Thematik beschäftigt. „Das heißt, wer eine monatliche Rente aus der Versicherung bekommt, muss den Ertragsanteil in seiner Steuererklärung unter ‚zu versteuernden Einkommen‘ hinzurechnen.“
Wie ist die steuerliche Betrachtungsweise bei „Altverträgen“?
Wer seine Lebensversicherungen vor 2005 abgeschlossen hat, profitiert in steuerlicher Sicht doppelt. Die Beiträge können zum einen als Sonderausgaben abgesetzt werden und die Kosten und Leistungen aus der Versicherung sind andererseits steuerfrei. Voraussetzungen dafür sind: Zwölf Jahre Mindestlaufzeit, fünf oder mehr Jahre Betragszahlungsdauer und ein Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Versicherung während der gesamten Laufzeit nicht „steuerschädlich“ verwendet wird.
Was versteht man unter „steuerschädlicher Verwendung“?
Eine steuerschädliche Verwendung liegt vor, wenn ein Darlehen, dessen Zinsaufwand Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, über eine Lebensversicherung abgesichert wird. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sind und viel bedeutender, die späteren Erträge aus der Lebensversicherung sind bei Auszahlung voll steuerpflichtig. Auch wenn nur ein Teil der Lebensversicherung steuerschädlich verwendet wird, führt dies zur vollständigen Besteuerung der Erträge.
Gibt es Abtretungen, die nicht steuerschädlich sind??
„Ja, es gibt Möglichkeiten der Abtretung, die nicht steuerschädlich sind“, weiß Michael Früchtl. „Wenn die Abtretung bereits vor dem 14. Februar 1992 erfolgte (*1) oder die Abtretung nur auf die Versicherungsleistung im Todesfall begrenzt ist. Auch Abtretungen zur Finanzierung privater Darlehen, wie die Finanzierung eines Eigenheims, eines Autos oder Bootes, deren Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind, zählen zu den Ausnahmetatbeständen.“ (2*)
Steuerunschädlich trotz Abtretung:
Dient ein Darlehen unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt ist und übersteigen die dafür eingesetzten Ansprüche aus der Versicherung die Kosten des Wirtschaftsgutes kaum, bleibt die Abtretung steuerlich unschädlich. Übersteigt die Abtretung die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes um mehr als 2.556,- Euro, führt das wiederum zur Steuerpflicht der Erträge aus der Versicherung.
Das heißt: Übersteigen die zur Sicherung eines Darlehens verwendeten Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um mehr als 2.556,- Euro, handelt es sich um eine Übersicherung, die eine steuerschädliche Verwendung darstellt. Diese Übersicherung bezieht sich nicht auf den Rückkaufswert der Versicherung, sondern auf die in der Anzeige des Finanziers eingesetzten Versicherungsansprüche (3*). Dies ist der Nominalbetrag der Versicherung (4*). Außerplanmäßige Tilgungen des Darlehens oder nicht kalkulierte Gewinnzuweisungen bei den abgetretenen Versicherungen können zu einer Übersicherung führen. „Dem kann durch den Widerruf der Abtretung kurz vor Fälligkeit des Darlehens, durch vorzeitige Kündigung beziehungsweise durch den vorzeitigen Verkauf der Lebensversicherung, nach Ablauf der zwölf-Jahresfrist, entgegengewirkt werden“, erläutert Michael Früchtl. (5*)
Es stellt sich die Frage: Was passiert beispielsweise, wenn ein über einen Altvertrag finanziertes Gebäude nach der zwölf-Jahresfrist der Versicherung verkauft wird und das Darlehen über den Kaufpreis getilgt ist? - Die noch nicht fällige Lebensversicherung wird dann erneut zur Altersvorsorge genutzt. Soweit hier eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgetreten ist, besagt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes: „…hierin sei keine steuerschädliche Ausübung des Kapitalwahlrechts zu sehen.“ Es handelt sich um eine Abtretung künftiger Forderungen (6*). Entscheidend sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
„Die Prüfung eines abgetretenen Versicherungsvertrages lohnt sich in jedem Falle“, so der Prolife-Geschäftsführer weiter, „gerade wenn ‚das Kind schon in den Brunnen gefallen ist‘, kann der Verkauf der Police immer noch ein rentables Geschäft sein!“
(*1) vergl. § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG i.V. mit § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG – ESTG i.d.F. 2002 / 2003
(2*) § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG
(3*) nach § 29 EstDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung)
(4*) BFH-Entscheidung vom 12.09.2007 VIII R 12/07
(5*) mehr dazu auch in Harenberg/Irmer „Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte“, 4.Auflage, Tz.1404
(6*) BMF Schreiben vom 15.6.2000, BStBL 2000 I S. 1118 Tz. 6
vergleiche BFH-Urteil vom 12.10.2005 – VIII R 19/04 (nv) hierzu
*Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Um den Gesetzeswortlaut für den Laien verständlich zu formulieren, mussten wir die Präzision des Gesetzes etwas zurückstellen. Trotz großer Sorgfalt können wir keine Gewähr übernehmen
Steuerfalle Lebensversicherung
Die steuerliche Betrachtungsweise von Lebens- und Rentenversicherungen unterscheidet nicht nur zwischen Alt- und Neuverträgen. Die gesetzlichen Vorgaben zu „steuerschädlichen Verwendungen“ und deren Ausnahmen verunsichern Versicherungskunden.
Kapitallebensversicherungen sind auch heute in Deutschland noch eine beliebte Form der Altersvorsorge. 90 Millionen laufende Policen sprechen für sich, auch wenn die Zahlen der Neuabschlüsse durch Abstriche bei den Steuervorteilen sinken. Hat der Versicherungsnehmer die Einzahlungen bis zum Ende durchgehalten, erhält er die sogenannte Ablaufleistung. Das ist die Summe aus der angesparten Versicherungssumme, den Überschussanteilen und einem eventuellen Schlussbonus. Ob und wie viel Steuern nun auf die Zahlung aus einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (= kann in einer Summe oder als monatliche Rente ausbezahlt werden) oder einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung abzuführen sind, hängt davon ab, wann der Versicherungsvertrag geschlossen wurde.
Wie sieht es bei „Neuverträgen“, die nach dem 31. Dez. 2004 abgeschlossen wurden, aus?
Bei der Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts (Einmalauszahlung) sind die Erträge gemäß §20 (1) Nr. 6 EStG (Fassung 2005) steuerpflichtig. Unter Ertrag versteht man die Versicherungsleistung abzüglich der eingezahlten Beiträge, wobei Beiträge für Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen um nur die Hälfte der Erträge zu versteuern
- Die Ablaufleistung wird als Einmalzahlung ausgeschüttet
- Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt zwölf Jahre
- Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Neuverträgen seit 2012 nach dem 62. Lebensjahr)
- Der Todesfallschutz umfasst mindestens 50 Prozent der Beitragssumme (für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden)
Werden diese Regelungen nicht erfüllt, sind die gesamten Erträge zu versteuern. „Wird die Ablaufleistung als Leibrente ausgezahlt, hat sich an der Besteuerung im Vergleich zur Rechtslage vor dem Januar 2005 nichts geändert“, erklärt Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH, der sich als Finanz- und Versicherungsfachwirt immer wieder mit dieser Thematik beschäftigt. „Das heißt, wer eine monatliche Rente aus der Versicherung bekommt, muss den Ertragsanteil in seiner Steuererklärung unter ‚zu versteuernden Einkommen‘ hinzurechnen.“
Wie ist die steuerliche Betrachtungsweise bei „Altverträgen“?
Wer seine Lebensversicherungen vor 2005 abgeschlossen hat, profitiert in steuerlicher Sicht doppelt. Die Beiträge können zum einen als Sonderausgaben abgesetzt werden und die Kosten und Leistungen aus der Versicherung sind andererseits steuerfrei. Voraussetzungen dafür sind: Zwölf Jahre Mindestlaufzeit, fünf oder mehr Jahre Betragszahlungsdauer und ein Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Versicherung während der gesamten Laufzeit nicht „steuerschädlich“ verwendet wird.
Was versteht man unter „steuerschädlicher Verwendung“?
Eine steuerschädliche Verwendung liegt vor, wenn ein Darlehen, dessen Zinsaufwand Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, über eine Lebensversicherung abgesichert wird. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sind und viel bedeutender, die späteren Erträge aus der Lebensversicherung sind bei Auszahlung voll steuerpflichtig. Auch wenn nur ein Teil der Lebensversicherung steuerschädlich verwendet wird, führt dies zur vollständigen Besteuerung der Erträge.
Gibt es Abtretungen, die nicht steuerschädlich sind??
„Ja, es gibt Möglichkeiten der Abtretung, die nicht steuerschädlich sind“, weiß Michael Früchtl. „Wenn die Abtretung bereits vor dem 14. Februar 1992 erfolgte (*1) oder die Abtretung nur auf die Versicherungsleistung im Todesfall begrenzt ist. Auch Abtretungen zur Finanzierung privater Darlehen, wie die Finanzierung eines Eigenheims, eines Autos oder Bootes, deren Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind, zählen zu den Ausnahmetatbeständen.“ (2*)
Steuerunschädlich trotz Abtretung:
Dient ein Darlehen unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt ist und übersteigen die dafür eingesetzten Ansprüche aus der Versicherung die Kosten des Wirtschaftsgutes kaum, bleibt die Abtretung steuerlich unschädlich. Übersteigt die Abtretung die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes um mehr als 2.556,- Euro, führt das wiederum zur Steuerpflicht der Erträge aus der Versicherung.
Das heißt: Übersteigen die zur Sicherung eines Darlehens verwendeten Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um mehr als 2.556,- Euro, handelt es sich um eine Übersicherung, die eine steuerschädliche Verwendung darstellt. Diese Übersicherung bezieht sich nicht auf den Rückkaufswert der Versicherung, sondern auf die in der Anzeige des Finanziers eingesetzten Versicherungsansprüche (3*). Dies ist der Nominalbetrag der Versicherung (4*). Außerplanmäßige Tilgungen des Darlehens oder nicht kalkulierte Gewinnzuweisungen bei den abgetretenen Versicherungen können zu einer Übersicherung führen. „Dem kann durch den Widerruf der Abtretung kurz vor Fälligkeit des Darlehens, durch vorzeitige Kündigung beziehungsweise durch den vorzeitigen Verkauf der Lebensversicherung, nach Ablauf der zwölf-Jahresfrist, entgegengewirkt werden“, erläutert Michael Früchtl. (5*)
Es stellt sich die Frage: Was passiert beispielsweise, wenn ein über einen Altvertrag finanziertes Gebäude nach der zwölf-Jahresfrist der Versicherung verkauft wird und das Darlehen über den Kaufpreis getilgt ist? - Die noch nicht fällige Lebensversicherung wird dann erneut zur Altersvorsorge genutzt. Soweit hier eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgetreten ist, besagt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes: „…hierin sei keine steuerschädliche Ausübung des Kapitalwahlrechts zu sehen.“ Es handelt sich um eine Abtretung künftiger Forderungen (6*). Entscheidend sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
„Die Prüfung eines abgetretenen Versicherungsvertrages lohnt sich in jedem Falle“, so der Prolife-Geschäftsführer weiter, „gerade wenn ‚das Kind schon in den Brunnen gefallen ist‘, kann der Verkauf der Police immer noch ein rentables Geschäft sein!“
(*1) vergl.
•von Jürgen Engelberth 16 Mai, 2019
Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf.
Das unterstrich der Bundesgerichtshof bei zwei Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen. Angesichts von Wohnungsnot und immer mehr älteren Mietern bereitet die Härteklausel Gerichten zunehmend Probleme.
Der BGH sieht deshalb die Tendenz, dass viele Fälle schematisch und "nicht in gebotener Tiefe" gelöst werden. Dem will er offenbar mit seinen Urteilen vom 22.05.2019 einen Riegel vorschieben.
mehr Infos unter: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-bei-eigenbedarfskuendigungen-muss-jeder-haertefall-geprueft-...
Es ging dann alles doch viel schneller, als wir gedacht hatten.
Abgenutzte Wohnungen: Wann Mieter zahlen müssen
•von Jürgen Engelberth - 16 Mai, 2019
Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung? Wo liegt die Grenze zur Beschädigung? Darüber streiten sich häufig Mieter und Vermieter. Die Fragen sind in der Tat nicht immer leicht zu beantworten.
Grundsätzlich kann ein Mieter innerhalb seiner vier Wände tun und lassen, was er will. "Er darf Regale einbauen oder andere Dinge an Wänden und Decken befestigen", erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. "Aber er sollte das mit Umsicht tun und die Wohnung nicht sinnlos beschädigen.
Sonst muss er Schadenersatz leisten."
Mehr Infos unter: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Mieter-zahlen-muessen-article20939947.html
30.06.2015 - aus Webseite: pWebrolife-gmbh.de - E-Mail: info@prolife-gmbh.de
Steuerfalle Lebensversicherung
Die steuerliche Betrachtungsweise von Lebens- und Rentenversicherungen unterscheidet nicht nur zwischen Alt- und Neuverträgen. Die gesetzlichen Vorgaben zu „steuerschädlichen Verwendungen“ und deren Ausnahmen verunsichern Versicherungskunden.
Kapitallebensversicherungen sind auch heute in Deutschland noch eine beliebte Form der Altersvorsorge. 90 Millionen laufende Policen sprechen für sich, auch wenn die Zahlen der Neuabschlüsse durch Abstriche bei den Steuervorteilen sinken. Hat der Versicherungsnehmer die Einzahlungen bis zum Ende durchgehalten, erhält er die sogenannte Ablaufleistung. Das ist die Summe aus der angesparten Versicherungssumme, den Überschussanteilen und einem eventuellen Schlussbonus. Ob und wie viel Steuern nun auf die Zahlung aus einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (= kann in einer Summe oder als monatliche Rente ausbezahlt werden) oder einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung abzuführen sind, hängt davon ab, wann der Versicherungsvertrag geschlossen wurde.
Wie sieht es bei „Neuverträgen“, die nach dem 31. Dez. 2004 abgeschlossen wurden, aus?
Bei der Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts (Einmalauszahlung) sind die Erträge gemäß §20 (1) Nr. 6 EStG (Fassung 2005) steuerpflichtig. Unter Ertrag versteht man die Versicherungsleistung abzüglich der eingezahlten Beiträge, wobei Beiträge für Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen um nur die Hälfte der Erträge zu versteuern
- Die Ablaufleistung wird als Einmalzahlung ausgeschüttet
- Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt zwölf Jahre
- Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Neuverträgen seit 2012 nach dem 62. Lebensjahr)
- Der Todesfallschutz umfasst mindestens 50 Prozent der Beitragssumme (für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden)
Werden diese Regelungen nicht erfüllt, sind die gesamten Erträge zu versteuern. „Wird die Ablaufleistung als Leibrente ausgezahlt, hat sich an der Besteuerung im Vergleich zur Rechtslage vor dem Januar 2005 nichts geändert“, erklärt Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH, der sich als Finanz- und Versicherungsfachwirt immer wieder mit dieser Thematik beschäftigt. „Das heißt, wer eine monatliche Rente aus der Versicherung bekommt, muss den Ertragsanteil in seiner Steuererklärung unter ‚zu versteuernden Einkommen‘ hinzurechnen.“
Wie ist die steuerliche Betrachtungsweise bei „Altverträgen“?
Wer seine Lebensversicherungen vor 2005 abgeschlossen hat, profitiert in steuerlicher Sicht doppelt. Die Beiträge können zum einen als Sonderausgaben abgesetzt werden und die Kosten und Leistungen aus der Versicherung sind andererseits steuerfrei. Voraussetzungen dafür sind: Zwölf Jahre Mindestlaufzeit, fünf oder mehr Jahre Betragszahlungsdauer und ein Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Versicherung während der gesamten Laufzeit nicht „steuerschädlich“ verwendet wird.
Was versteht man unter „steuerschädlicher Verwendung“?
Eine steuerschädliche Verwendung liegt vor, wenn ein Darlehen, dessen Zinsaufwand Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, über eine Lebensversicherung abgesichert wird. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sind und viel bedeutender, die späteren Erträge aus der Lebensversicherung sind bei Auszahlung voll steuerpflichtig. Auch wenn nur ein Teil der Lebensversicherung steuerschädlich verwendet wird, führt dies zur vollständigen Besteuerung der Erträge.
Gibt es Abtretungen, die nicht steuerschädlich sind??
„Ja, es gibt Möglichkeiten der Abtretung, die nicht steuerschädlich sind“, weiß Michael Früchtl. „Wenn die Abtretung bereits vor dem 14. Februar 1992 erfolgte (*1) oder die Abtretung nur auf die Versicherungsleistung im Todesfall begrenzt ist. Auch Abtretungen zur Finanzierung privater Darlehen, wie die Finanzierung eines Eigenheims, eines Autos oder Bootes, deren Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind, zählen zu den Ausnahmetatbeständen.“ (2*)
Steuerunschädlich trotz Abtretung:
Dient ein Darlehen unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt ist und übersteigen die dafür eingesetzten Ansprüche aus der Versicherung die Kosten des Wirtschaftsgutes kaum, bleibt die Abtretung steuerlich unschädlich. Übersteigt die Abtretung die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes um mehr als 2.556,- Euro, führt das wiederum zur Steuerpflicht der Erträge aus der Versicherung.
Das heißt: Übersteigen die zur Sicherung eines Darlehens verwendeten Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um mehr als 2.556,- Euro, handelt es sich um eine Übersicherung, die eine steuerschädliche Verwendung darstellt. Diese Übersicherung bezieht sich nicht auf den Rückkaufswert der Versicherung, sondern auf die in der Anzeige des Finanziers eingesetzten Versicherungsansprüche (3*). Dies ist der Nominalbetrag der Versicherung (4*). Außerplanmäßige Tilgungen des Darlehens oder nicht kalkulierte Gewinnzuweisungen bei den abgetretenen Versicherungen können zu einer Übersicherung führen. „Dem kann durch den Widerruf der Abtretung kurz vor Fälligkeit des Darlehens, durch vorzeitige Kündigung beziehungsweise durch den vorzeitigen Verkauf der Lebensversicherung, nach Ablauf der zwölf-Jahresfrist, entgegengewirkt werden“, erläutert Michael Früchtl. (5*)
Es stellt sich die Frage: Was passiert beispielsweise, wenn ein über einen Altvertrag finanziertes Gebäude nach der zwölf-Jahresfrist der Versicherung verkauft wird und das Darlehen über den Kaufpreis getilgt ist? - Die noch nicht fällige Lebensversicherung wird dann erneut zur Altersvorsorge genutzt. Soweit hier eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgetreten ist, besagt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes: „…hierin sei keine steuerschädliche Ausübung des Kapitalwahlrechts zu sehen.“ Es handelt sich um eine Abtretung künftiger Forderungen (6*). Entscheidend sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
„Die Prüfung eines abgetretenen Versicherungsvertrages lohnt sich in jedem Falle“, so der Prolife-Geschäftsführer weiter, „gerade wenn ‚das Kind schon in den Brunnen gefallen ist‘, kann der Verkauf der Police immer noch ein rentables Geschäft sein!“
(*1) vergl. § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG i.V. mit § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG – ESTG i.d.F. 2002 / 2003
(2*) § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG
(3*) nach § 29 EstDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung)
(4*) BFH-Entscheidung vom 12.09.2007 VIII R 12/07
(5*) mehr dazu auch in Harenberg/Irmer „Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte“, 4.Auflage, Tz.1404
(6*) BMF Schreiben vom 15.6.2000, BStBL 2000 I S. 1118 Tz. 6
vergleiche BFH-Urteil vom 12.10.2005 – VIII R 19/04 (nv) hierzu
*Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Um den Gesetzeswortlaut für den Laien verständlich zu formulieren, mussten wir die Präzision des Gesetzes etwas zurückstellen. Trotz großer Sorgfalt können wir keine Gewähr übernehmen
Steuerfalle Lebensversicherung
Die steuerliche Betrachtungsweise von Lebens- und Rentenversicherungen unterscheidet nicht nur zwischen Alt- und Neuverträgen. Die gesetzlichen Vorgaben zu „steuerschädlichen Verwendungen“ und deren Ausnahmen verunsichern Versicherungskunden.
Kapitallebensversicherungen sind auch heute in Deutschland noch eine beliebte Form der Altersvorsorge. 90 Millionen laufende Policen sprechen für sich, auch wenn die Zahlen der Neuabschlüsse durch Abstriche bei den Steuervorteilen sinken. Hat der Versicherungsnehmer die Einzahlungen bis zum Ende durchgehalten, erhält er die sogenannte Ablaufleistung. Das ist die Summe aus der angesparten Versicherungssumme, den Überschussanteilen und einem eventuellen Schlussbonus. Ob und wie viel Steuern nun auf die Zahlung aus einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (= kann in einer Summe oder als monatliche Rente ausbezahlt werden) oder einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung abzuführen sind, hängt davon ab, wann der Versicherungsvertrag geschlossen wurde.
Wie sieht es bei „Neuverträgen“, die nach dem 31. Dez. 2004 abgeschlossen wurden, aus?
Bei der Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts (Einmalauszahlung) sind die Erträge gemäß §20 (1) Nr. 6 EStG (Fassung 2005) steuerpflichtig. Unter Ertrag versteht man die Versicherungsleistung abzüglich der eingezahlten Beiträge, wobei Beiträge für Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen um nur die Hälfte der Erträge zu versteuern
- Die Ablaufleistung wird als Einmalzahlung ausgeschüttet
- Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt zwölf Jahre
- Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Neuverträgen seit 2012 nach dem 62. Lebensjahr)
- Der Todesfallschutz umfasst mindestens 50 Prozent der Beitragssumme (für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden)
Werden diese Regelungen nicht erfüllt, sind die gesamten Erträge zu versteuern. „Wird die Ablaufleistung als Leibrente ausgezahlt, hat sich an der Besteuerung im Vergleich zur Rechtslage vor dem Januar 2005 nichts geändert“, erklärt Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH, der sich als Finanz- und Versicherungsfachwirt immer wieder mit dieser Thematik beschäftigt. „Das heißt, wer eine monatliche Rente aus der Versicherung bekommt, muss den Ertragsanteil in seiner Steuererklärung unter ‚zu versteuernden Einkommen‘ hinzurechnen.“
Wie ist die steuerliche Betrachtungsweise bei „Altverträgen“?
Wer seine Lebensversicherungen vor 2005 abgeschlossen hat, profitiert in steuerlicher Sicht doppelt. Die Beiträge können zum einen als Sonderausgaben abgesetzt werden und die Kosten und Leistungen aus der Versicherung sind andererseits steuerfrei. Voraussetzungen dafür sind: Zwölf Jahre Mindestlaufzeit, fünf oder mehr Jahre Betragszahlungsdauer und ein Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Versicherung während der gesamten Laufzeit nicht „steuerschädlich“ verwendet wird.
Was versteht man unter „steuerschädlicher Verwendung“?
Eine steuerschädliche Verwendung liegt vor, wenn ein Darlehen, dessen Zinsaufwand Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, über eine Lebensversicherung abgesichert wird. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sind und viel bedeutender, die späteren Erträge aus der Lebensversicherung sind bei Auszahlung voll steuerpflichtig. Auch wenn nur ein Teil der Lebensversicherung steuerschädlich verwendet wird, führt dies zur vollständigen Besteuerung der Erträge.
Gibt es Abtretungen, die nicht steuerschädlich sind??
„Ja, es gibt Möglichkeiten der Abtretung, die nicht steuerschädlich sind“, weiß Michael Früchtl. „Wenn die Abtretung bereits vor dem 14. Februar 1992 erfolgte (*1) oder die Abtretung nur auf die Versicherungsleistung im Todesfall begrenzt ist. Auch Abtretungen zur Finanzierung privater Darlehen, wie die Finanzierung eines Eigenheims, eines Autos oder Bootes, deren Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind, zählen zu den Ausnahmetatbeständen.“ (2*)
Steuerunschädlich trotz Abtretung:
Dient ein Darlehen unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt ist und übersteigen die dafür eingesetzten Ansprüche aus der Versicherung die Kosten des Wirtschaftsgutes kaum, bleibt die Abtretung steuerlich unschädlich. Übersteigt die Abtretung die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes um mehr als 2.556,- Euro, führt das wiederum zur Steuerpflicht der Erträge aus der Versicherung.
Das heißt: Übersteigen die zur Sicherung eines Darlehens verwendeten Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um mehr als 2.556,- Euro, handelt es sich um eine Übersicherung, die eine steuerschädliche Verwendung darstellt. Diese Übersicherung bezieht sich nicht auf den Rückkaufswert der Versicherung, sondern auf die in der Anzeige des Finanziers eingesetzten Versicherungsansprüche (3*). Dies ist der Nominalbetrag der Versicherung (4*). Außerplanmäßige Tilgungen des Darlehens oder nicht kalkulierte Gewinnzuweisungen bei den abgetretenen Versicherungen können zu einer Übersicherung führen. „Dem kann durch den Widerruf der Abtretung kurz vor Fälligkeit des Darlehens, durch vorzeitige Kündigung beziehungsweise durch den vorzeitigen Verkauf der Lebensversicherung, nach Ablauf der zwölf-Jahresfrist, entgegengewirkt werden“, erläutert Michael Früchtl. (5*)
Es stellt sich die Frage: Was passiert beispielsweise, wenn ein über einen Altvertrag finanziertes Gebäude nach der zwölf-Jahresfrist der Versicherung verkauft wird und das Darlehen über den Kaufpreis getilgt ist? - Die noch nicht fällige Lebensversicherung wird dann erneut zur Altersvorsorge genutzt. Soweit hier eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgetreten ist, besagt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes: „…hierin sei keine steuerschädliche Ausübung des Kapitalwahlrechts zu sehen.“ Es handelt sich um eine Abtretung künftiger Forderungen (6*). Entscheidend sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
„Die Prüfung eines abgetretenen Versicherungsvertrages lohnt sich in jedem Falle“, so der Prolife-Geschäftsführer weiter, „gerade wenn ‚das Kind schon in den Brunnen gefallen ist‘, kann der Verkauf der Police immer noch ein rentables Geschäft sein!“
(*1) vergl.
§ 52 Abs. 24 Satz 3 EStG i.V. mit § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG – ESTG i.d.F. 2002 / 2003
(2*) § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG
(3*) nach § 29 EstDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung)
(4*) BFH-Entscheidung vom 12.09.2007 VIII R 12/07
(5*) mehr dazu auch in Harenberg/Irmer „Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte“, 4.Auflage, Tz.1404
(6*) BMF Schreiben vom 15.6.2000, BStBL 2000 I S. 1118 Tz. 6
vergleiche BFH-Urteil vom 12.10.2005 – VIII R 19/04 (nv) hierzu
*Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Um den Gesetzeswortlaut für den Laien verständlich zu formulieren, mussten wir die Präzision des Gesetzes etwas zurückstellen. Trotz großer Sorgfalt können wir keine Gewähr übernehmen
WAZ - 2.11.2014 | 16:48 Uhr
NIEDRIGE ZINSEN
Banker rät zum Geldausgeben, weil Sparen sich nicht lohnt
Wer Geld zur Skatbank trägt, muss dafür bezahlen. Gespartes auf dem Konto bringt derzeit so gut wie keine Zinsen. Einige Banken drücken vermögenden Kunden inzwischen sogar "negative Zinsen" auf. Asoka Wöhrmann, Chefanleger bei der Deutschen Bank, warnt, dass das Beispiel Schule machen könnte.
Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/wirtschaft/banker-raet-zum-geldausgeben-weil-sparen-sich-nicht-lohnt-id9994683.html#plx1156965286
vn-tv.de, 15.05.2012
Zehn von zwölf Banken "mangelhaft"!
Kreditberatung ist oft miserabel!
Die Finanzkrise hat den Ruf vieler Banken ruiniert. Sie versprachen mehr Transparenz und Nähe zum Kunden. Zumindest bei der Kreditberatung sieht es bei Filialbanken immer noch düster aus, wie der Praxistest der Stiftung Warentest zeigt.
BILD – 19.10.2011
ZOCKER-BANKER!
KASINO-KRISE - Deutsche Bank verzockt sich in Las Vegas
Seit knapp einem Jahr ist die Deutsche Bank Kasino-Betreiber in Las Vegas – offenbar ohne Glück. Laut einem Bericht der „Financial Times“ hat der deutschen Banken-Primus in der Wüste von Nevada etwa 5 Milliarden Dollar in den Sand gesetzt. DENN: Deutschlands größte Bank betreibt nicht nur ein eigenes Kasino, sie ist auch mit rund einer Milliarde Dollar an mehreren Filialen der Spielhallen-Kette „Station Casinos“ beteiligt.
30.10.11 - Süddeutsche Zeitung.de
Milliardenfehler bei Hypo Real Estate! Wer Plus und Minus verwechselt!
Der Fehler ist schwer nachvollziehbar und den Beteiligten äußerst peinlich. Die Hypo Real Estate hat sich um 55 Milliarden Euro verrechnet. Die Fehlbuchung zeigt, dass Banker zwar mit immer höheren Summen jonglieren - es um ihre Rechenkünste allerdings nicht besonders gut steht.
Es ist wieder ein Fall, der Deutschlands Bürger zum Staunen bringt - zum Lachen aber zu bitter ist. Wenige Themen beherrschten die Schlagzeilen und Gespräche am Wochenende so wie die Panne bei der verstaatlichten Skandalbank Hypo Real Estate (HRE), die 55 Milliarden Euro falsch verbucht hat - weil die Banker Plus und Minus verwechselten
Auszug aus Wirtschaft und Finanzen, 19.09.2010,
DerWesten
Banken: HRE zahlt Millionen-Boni an Manager
Zieht die Kritik aus Koalition und Opposition auf sich: Die vom Staat gestützte Bank Hypo Real Estate soll ihren Managern Millionen-Boni zahlen.
Die vom Staat gestützte und mit Milliarden Euro in den Miesen stehende Münchner Hypo Real Estate-Bank sorgt erneut für Aufregung. Laut einem Medienbericht soll sie Managern Millionen Euro an Boni gezahlt haben.
Die verstaatlichte Bank Hypo Real Estate sorgt erneut für Aufregung: Die HRE zahlte vor kurzem an Mitarbeiter für das Jahr 2009 Boni in Höhe von 25 Millionen Euro. Mitarbeiter der maroden Münchner Staatsbank hätten auf alte Zusagen gepocht und mit Klagen gedroht, obwohl ihr Arbeitgeber allein im vergangenen Jahr einen Verlust von 2,2 Milliarden Euro machte, berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Wochenende. Die HRE verteidigte die Zahlungen.
Das Magazin schrieb, einige Banker hätten durch die Boni jetzt mehr als eine Million Euro kassiert, während die Gehälter der Vorstände bei der Skandalbank nach wie vor auf 500.000 Euro begrenzt seien. Mit diesen politisch brisanten Überweisungen habe HRE-Bankchefin Manuela Better ein Versprechen ihres Vorgängers Axel Wieandt wahr gemacht, der mit diesem Bonuspaket noch am Widerstand der staatlichen Kontrolleure gescheitert sei.
BILD.DE – 14.9.2010
DISPO-ZINSEN Diese Banken zocken richtig ab
DEUTSCHE ZAHLEN 1,24 MILLIARDEN EURO ZU VIEL!
Für überzogene Girokonten haben deutsche Bankkunden seit Dezember 2008 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro zuviel Zinsen gezahlt, berichtet BILD unter Berufung auf Berechnungen der Verbraucherzentrale Bremen.
Demnach haben Banken und Sparkassen allein im Zeitraum von Dezember 2008 bis Juli 2010 bei neuen Dispokrediten 1,24 Milliarden Euro zuviel kassiert.
Hintergrund sei, dass die Geldinstitute die historisch niedrigen Zinsen für die Geldbeschaffung nicht in vollem Maße an die Kunden weitergegeben hätten. Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen zu BILD: „Bei der Überziehung des Kontos kassieren die Banken so schlimm ab wie noch nie.“
Zwischen 6 und 16,99 Prozent Zinsen zahlen die Deutschen, wenn sie ihr Konto überziehen. Stiftung Warentest nahm 1000 Geldinstitute unter die Lupe. Das Ergebnis ist erschreckend!
In Deutschland steht jeder sechste Bankkunde mit seinem Konto im Minus. Besonders teuer wird es für viele, die bei einer kleinen und regionalen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank ein Konto führen, denn diese Geldinstitute langen vielerorts besonders dreist zu.
BILD DE - 12.09.2010 - 19:37 UHR
BIS ZU 14 % DISPO-ZINSEN! So zocken uns die Banken ab
Die Grünen schlagen Alarm! Die Banken langen bei ihren Kunden kräftig mit überhöhten Dispo-Zinsen zu. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, müssen Verbraucher zum Teil 14 Prozent an Zinsen für die Überziehung ihres Kontos zahlen.
Das geht aus einer bundesweiten Stichprobe der Fraktion bei 34 Banken hervor, die der Zeitung vorliege.
Mit den Dispo-Zinsen werde „das große Geld gemacht“, sagte Vize-Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn der Zeitung. Dabei würden die Banken seit Beginn der Finanzkrise im Herbst 2008 lediglich ein Prozent für die Geldbeschaffung bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen. „Aber die Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite werden hochgehalten“, kritisierte sie.
Aus Sicht von Grünen-Verbraucherexpertin Nicole Maisch wäre beim aktuellen Leitzins von einem Prozent „lediglich ein Zinssatz von maximal 6 Prozent bei Dispositionskrediten angemessen“
BILD 25.03.2010 - 15.18 Uhr
MISTER DAX
Vorsicht vor dem Bankberater!
BILD.DE KOLUMNIST DIRK MÜLLER ERKLÄRT, WARUM MAN SICH HEUTZUTAGE IN ACHT NEHMEN SOLLTE
Ist die Bank-Beratung überhaupt noch diesen Titel wert? Mit der weltweiten Finanzkrise kamen den Kunden berechtigte Zweifel. Die Frage „Kann ich meinem Bankberater vertrauen?“ kann man mit einem entschiedenen „JEIN!“ beantworten.
Wenn Sie auf der Straße einem Rottweiler begegnen, können Sie ihn auch einfach mal streicheln. Wenn Sie Glück haben, ist er satt, zufrieden und will nur spielen. Wenn nicht... Tja...
Die Bankberater mögen mir den etwas provokanten Vergleich verzeihen.
Die meisten sind sehr nette Menschen und würden Ihnen liebend gerne DEN Geheimtipp geben und auch noch Ihr Konto gebührenfrei führen, aber sie haben eben auch die Interessen ihres Arbeitgebers zu vertreten. Dass kann man niemandem vorwerfen.
AN IHREM WOHL IST NIEMAND INTERESSIERT
BANKBERATER GIBT'S NICHT MEHR
Ach ja, streichen Sie bitte den Begriff „Bankberater“ aus Ihrem Wortschatz. Sie würden im Autohaus ja auch nicht den „Autoberater“ verlangen. Und genauso, wie Sie sich beim Autokauf vorher schlau machen, welches Auto für Sie das Richtige ist, genauso müssen Sie sich vorher schlau machen, welche Geldanlage, Versicherung oder Altersvorsorge für Sie das Richtige ist. Sonst verkauft man Ihnen das, was vom Hof muss.
Sie haben keine Lust, Zeit oder Nerven sich mit dem Thema zu beschäftigen? Autozeitungen sind viel spannender als Wirtschaftsmagazine? (Regelmäßig auch mal den Wirtschaftsteil lesen kann übrigens richtig Spaß machen.)
Kein Problem: Dann müssen Sie sich eben jemanden suchen, der Sie gegen Bezahlung berät.
Das kann beispielsweise ein Honorarberater oder auch eine Verbraucherzentrale sein.
WER BERATUNG WILL, MUSS ZAHLEN
Ein guter Honorarberater oder auch ein VersicherungsBERATER (nicht -vertreter oder -verkäufer) sollte Sie unabhängig beraten und wird Ihnen niemals ein Produkt verkaufen.
Er analysiert ausgiebig Ihre Situation und gibt Ihnen dann Empfehlungen, die Sie wiederum bei Ihrer Bank oder auch online selbst umsetzen. Er erhält keinerlei Provision von dem Produkt, das er Ihnen empfohlen hat. Dafür kriegt er von Ihnen eine Beratungsgebühr, die in etwa zwischen 75 und 200 Euro pro Stunde liegt. Das ist viel Geld?
Ja, aber machen Sie sich Folgendes klar: Die Provisionen bei einem Sparvertrag über 30 Jahre mit monatlich 100 Euro liegen meist deutlich über 1000 Euro. Bei einer Lebensversicherung kann es ohne weiteres sein, dass Sie drei Jahre lang jeden Euro Sparbeitrag als Provision bezahlen, ohne es zu merken.
Meinen Sie nicht, dass eine neutrale Beratung, die Ihnen vielleicht die eine oder andere Provision erspart oder die ein Produkt empfiehlt, bei dem die Provision wesentlich niedriger ist und somit am Ende viele tausend Euro mehr für Sie übrig bleiben, gut angelegtes Geld ist?
Aber auch hier Vorsicht: Werden Sie misstrauisch, wenn der „Honorarberater“ den Vertrag für Sie abschließen will oder Ihnen etwas verkaufen möchte. Dann ist eine neutrale Beratung nicht mehr selbstverständlich.
Achten Sie auch darauf, dass der Berater Ihnen nicht endlose Stunden berechnet. Denn klar: Das Produkt, das er verkaufen will, ist seine Beratungsstunde.
Aber auch hier bieten einige Honorarberater Pauschalen an. Fragen Sie nach.
Die Honorarberatung ist leider bislang vom Gesetzgeber noch nicht ausreichend reglementiert, obwohl hier ein dringender Bedarf besteht.
Einen ersten Überblick bietet beispielsweise die Internetseite www.berater-lotse.de.
Eine sehr interessante Möglichkeit ist aber auch ein Besuch bei der Verbraucherzentrale der Länder. Hier erhält man eine wirklich neutrale Beratung. Häufig werden zwei Stunden Zeit benötigt, die beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zusammen 140 Euro kosten (www.verbraucherzentrale.de).
Wer aber grundsätzlich kein Geld für eine solche neutrale Beratung ausgeben möchte und auch nicht bereit ist, sich selbst ein wenig zu informieren, der muss eben akzeptieren, dass ihm sein Bankverkäufer vielleicht nicht das schlechteste Produkt verkauft, aber mit Sicherheit eines, bei dem auch die Interessen der Bank ausreichend berücksichtigt sind.
WAZ - Bochum, 13.06.2009 (Auszug)
Riesenverluste
60 private Geldanleger verklagen Großbanken
Wegen der weltweiten Finanzkrise ist auf das Bochumer Landgericht eine Klagewelle von privaten Geldanlegern zugeschwappt. 60 private Geldanleger verklagen diverse Großbanken wegen nicht ausreichender Beratung.
Einige verloren mehrere 100.000 Euro
Auf Anraten von Bankmitarbeitern sollen diese Gelder dann in riskante, aber von der Rendite her verheißungsvolle Fondsstrukturen umgeleitet worden sein - mit am Ende riesigen Verlusten. Prozesse ab November
BILD.de Sonntag, 15. Februar 2009, 16:22 Uhr
Verdacht des Insiderhandels mit HRE-Aktien
Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin ermittelt gegen mehrere Banken wegen des Verdachts des Insiderhandels mit Aktien der angeschlagenen Hypo Real Estate (HRE). Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
WDR 5, 15.10.2009
In der selbst gestellten Falle? Manager und ihr Bild in der Öffentlichkeit
Banker gönnen sich wieder fleißig Bonuszahlungen, obwohl der Staat immer noch Milliarden ins marode Finanzsystem steckt.
Die Bank lebt (zum Teil) von den Gebühren und Provisionen, die der Kunde bei der Bank bezahlt.
Die Bank hat daher ein großes Interesse daran, dass der Kunde möglichst hohe Gebühren und Provisionen bezahlt oder Produkte kauft, für die die Bank möglichst hohe Verkaufsprovisionen bekommt (z.B. Zertifikate).
KNALLHARTER KAMPF
Der Frontsoldat der Bank ist der Bankberater am Schalter. Der arme Kerl hat den Auftrag für seine Bank diese Gewinne zu erwirtschaften. Daher bekommt er knallharte Vorgaben, wie viele Fonds, Zertifikate, Versicherungen und Bausparverträge er im Monat zu verkaufen hat.
Jetzt glauben Sie aber bitte nicht, dass Ihr Bankberater dafür Millionenboni und fette Autos bekommt. Was er in der Regel dafür erhält, wenn der seine Vorgaben einhält: Er behält seinen Job! Und wenn er seine Vorgaben zu oft nicht einhält, weil er das Kundeninteresse zu sehr in den Vordergrund gestellt hat, ist er seinen Job los und kann seiner Frau erklären, wie es dazu kam.
Und jetzt kommen Sie herein und verlangen von ihm, dass er Ihr neutraler Notar und guter Freund ist, der Ihnen möglichst das Produkt empfiehlt, dass für SIE das Beste ist.
Natürlich ist für Sie das Beste, wenn die Gebühren und Kosten des Produktes möglich niedrig sind, denn dann bleibt mehr für Sie übrig. Also: Je besser für Sie, desto schlechter für die Bank, desto eher: Job weg für den Bankverkäufer.
Bringen Sie den armen Mann also bitte nicht in diesen unlösbaren Konflikt. Er kann nicht der knallharte Verkäufer und Gewinnerwirtschafter für seinen Arbeitgeber und im gleichen Moment Ihr neutraler Notar und Berater sein. Sie schieben ihm eine Rolle zu, die er nicht ausfüllen kann. Fair wäre es von den Banken, das auch klar zu sagen und nicht einen auf die liebe „Beraterbank“ zu machen.
Aber soviel Fairness ginge wieder zu Lasten der Rendite
WDR - 14.11.08
Nur jeder siebte Bankberater empfiehlt Anlagen ohne Risiko!
Sichere Geldanlagen stehen bei Bankberatern noch immer nicht ganz oben auf der Liste der Anlageempfehlungen - und das trotz der Turbulenzen auf den Finanzmärkten und nicht einmal dann, wenn Kunden ausdrücklich danach fragen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Stichprobe der WDR-Verbrauchersendungen "markt" (WDR Fernsehen) und "WDR 2-Quintessenz". Getestet wurden 20 Banken in Krefeld und Dortmund. Das Ergebnis: Nur drei der 20 Berater empfahlen den Testpaaren für ihre angeblich geerbten 30.000 Euro wie gewünscht eine völlig risikolose Anlage.
BILD T-Online 6.6.09
Kritikerpreis „Verschlossene Auster“ für Bankenverband
Die Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“ (nr) hat ihren Kritikpreis „Verschlossene Auster“ in diesem Jahr an den Bundesverband deutscher Banken verliehen – stellvertretend für rund 220 private Geldinstitute. „Die meisten Banken betreiben ihre Öffentlichkeitsarbeit nach dem Muster Tricksen, Tarnen, Täuschen“, sagte der nr-Vorsitzende Thomas Leif am Samstag in Hamburg.
NICHT NUR UNSER KOMMENTAR DAZU; SONDERN EIN KOMMENTAR VIELER FINANZEXPERTEN:
Die "großen, allwissenden und geldgierigen Finanzexperten" haben aus der großen Bankenkrise 2008 nichts gelernt. Sie zocken weiter! Was haben die überhaupt (nur als Beispiel) in den USA zu suchen und "spielen mit Kasinos" . Sie zocken also weiter und weiter und weiter. Denn der Staat (= Bürger) bezahlt ja schon die Verluste, bevor es das "böse Erwachen" gibt. Stattdessen wurden beim "kleinen Mann" die Finanzierungsauflagen erschwert. Aber wer erschwert endlich nur die Zockerei der Kreditinstitute?
(Und - wie allgemein bekannt - zittern viele Bürger aufgrund der Fehler vieler Länder vielleicht um ihr Geld. Sicher ist es wohl heute demnach nur in Sachwerten angelegt, wie bereits seit vielen Jahrzehnten. Höhen und Tiefen werden hier besser überwunden.
(2*) § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG
(3*) nach § 29 EstDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung)
(4*) BFH-Entscheidung vom 12.09.2007 VIII R 12/07
(5*) mehr dazu auch in Harenberg/Irmer „Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte“, 4.Auflage, Tz.1404
(6*) BMF Schreiben vom 15.6.2000, BStBL 2000 I S. 1118 Tz. 6
vergleiche BFH-Urteil vom 12.10.2005 – VIII R 19/04 (nv) hierzu
*Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Um den Gesetzeswortlaut für den Laien verständlich zu formulieren, mussten wir die Präzision des Gesetzes etwas zurückstellen. Trotz großer Sorgfalt können wir keine Gewähr übernehmen
WAZ - 2.11.2014 | 16:48 Uhr
NIEDRIGE ZINSEN
Banker rät zum Geldausgeben, weil Sparen sich nicht lohnt
Wer Geld zur Skatbank trägt, muss dafür bezahlen. Gespartes auf dem Konto bringt derzeit so gut wie keine Zinsen. Einige Banken drücken vermögenden Kunden inzwischen sogar "negative Zinsen" auf. Asoka Wöhrmann, Chefanleger bei der Deutschen Bank, warnt, dass das Beispiel Schule machen könnte.
Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/wirtschaft/banker-raet-zum-geldausgeben-weil-sparen-sich-nicht-lohnt-id9994683.html#plx1156965286
vn-tv.de, 15.05.2012
Zehn von zwölf Banken "mangelhaft"!
Kreditberatung ist oft miserabel!
Die Finanzkrise hat den Ruf vieler Banken ruiniert. Sie versprachen mehr Transparenz und Nähe zum Kunden. Zumindest bei der Kreditberatung sieht es bei Filialbanken immer noch düster aus, wie der Praxistest der Stiftung Warentest zeigt.
BILD – 19.10.2011
ZOCKER-BANKER!
KASINO-KRISE - Deutsche Bank verzockt sich in Las Vegas
Seit knapp einem Jahr ist die Deutsche Bank Kasino-Betreiber in Las Vegas – offenbar ohne Glück. Laut einem Bericht der „Financial Times“ hat der deutschen Banken-Primus in der Wüste von Nevada etwa 5 Milliarden Dollar in den Sand gesetzt. DENN: Deutschlands größte Bank betreibt nicht nur ein eigenes Kasino, sie ist auch mit rund einer Milliarde Dollar an mehreren Filialen der Spielhallen-Kette „Station Casinos“ beteiligt.
30.10.11 - Süddeutsche Zeitung.de
Milliardenfehler bei Hypo Real Estate! Wer Plus und Minus verwechselt!
Der Fehler ist schwer nachvollziehbar und den Beteiligten äußerst peinlich. Die Hypo Real Estate hat sich um 55 Milliarden Euro verrechnet. Die Fehlbuchung zeigt, dass Banker zwar mit immer höheren Summen jonglieren - es um ihre Rechenkünste allerdings nicht besonders gut steht.
Es ist wieder ein Fall, der Deutschlands Bürger zum Staunen bringt - zum Lachen aber zu bitter ist. Wenige Themen beherrschten die Schlagzeilen und Gespräche am Wochenende so wie die Panne bei der verstaatlichten Skandalbank Hypo Real Estate (HRE), die 55 Milliarden Euro falsch verbucht hat - weil die Banker Plus und Minus verwechselten
Auszug aus Wirtschaft und Finanzen, 19.09.2010,
DerWesten
Banken: HRE zahlt Millionen-Boni an Manager
Zieht die Kritik aus Koalition und Opposition auf sich: Die vom Staat gestützte Bank Hypo Real Estate soll ihren Managern Millionen-Boni zahlen.
Die vom Staat gestützte und mit Milliarden Euro in den Miesen stehende Münchner Hypo Real Estate-Bank sorgt erneut für Aufregung. Laut einem Medienbericht soll sie Managern Millionen Euro an Boni gezahlt haben.
Die verstaatlichte Bank Hypo Real Estate sorgt erneut für Aufregung: Die HRE zahlte vor kurzem an Mitarbeiter für das Jahr 2009 Boni in Höhe von 25 Millionen Euro. Mitarbeiter der maroden Münchner Staatsbank hätten auf alte Zusagen gepocht und mit Klagen gedroht, obwohl ihr Arbeitgeber allein im vergangenen Jahr einen Verlust von 2,2 Milliarden Euro machte, berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Wochenende. Die HRE verteidigte die Zahlungen.
Das Magazin schrieb, einige Banker hätten durch die Boni jetzt mehr als eine Million Euro kassiert, während die Gehälter der Vorstände bei der Skandalbank nach wie vor auf 500.000 Euro begrenzt seien. Mit diesen politisch brisanten Überweisungen habe HRE-Bankchefin Manuela Better ein Versprechen ihres Vorgängers Axel Wieandt wahr gemacht, der mit diesem Bonuspaket noch am Widerstand der staatlichen Kontrolleure gescheitert sei.
BILD.DE – 14.9.2010
DISPO-ZINSEN Diese Banken zocken richtig ab
DEUTSCHE ZAHLEN 1,24 MILLIARDEN EURO ZU VIEL!
Für überzogene Girokonten haben deutsche Bankkunden seit Dezember 2008 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro zuviel Zinsen gezahlt, berichtet BILD unter Berufung auf Berechnungen der Verbraucherzentrale Bremen.
Demnach haben Banken und Sparkassen allein im Zeitraum von Dezember 2008 bis Juli 2010 bei neuen Dispokrediten 1,24 Milliarden Euro zuviel kassiert.
Hintergrund sei, dass die Geldinstitute die historisch niedrigen Zinsen für die Geldbeschaffung nicht in vollem Maße an die Kunden weitergegeben hätten. Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen zu BILD: „Bei der Überziehung des Kontos kassieren die Banken so schlimm ab wie noch nie.“
Zwischen 6 und 16,99 Prozent Zinsen zahlen die Deutschen, wenn sie ihr Konto überziehen. Stiftung Warentest nahm 1000 Geldinstitute unter die Lupe. Das Ergebnis ist erschreckend!
In Deutschland steht jeder sechste Bankkunde mit seinem Konto im Minus. Besonders teuer wird es für viele, die bei einer kleinen und regionalen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank ein Konto führen, denn diese Geldinstitute langen vielerorts besonders dreist zu.
BILD DE - 12.09.2010 - 19:37 UHR
BIS ZU 14 % DISPO-ZINSEN! So zocken uns die Banken ab
Die Grünen schlagen Alarm! Die Banken langen bei ihren Kunden kräftig mit überhöhten Dispo-Zinsen zu. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, müssen Verbraucher zum Teil 14 Prozent an Zinsen für die Überziehung ihres Kontos zahlen.
Das geht aus einer bundesweiten Stichprobe der Fraktion bei 34 Banken hervor, die der Zeitung vorliege.
Mit den Dispo-Zinsen werde „das große Geld gemacht“, sagte Vize-Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn der Zeitung. Dabei würden die Banken seit Beginn der Finanzkrise im Herbst 2008 lediglich ein Prozent für die Geldbeschaffung bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen. „Aber die Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite werden hochgehalten“, kritisierte sie.
Aus Sicht von Grünen-Verbraucherexpertin Nicole Maisch wäre beim aktuellen Leitzins von einem Prozent „lediglich ein Zinssatz von maximal 6 Prozent bei Dispositionskrediten angemessen“
BILD 25.03.2010 - 15.18 Uhr
MISTER DAX
Vorsicht vor dem Bankberater!
BILD.DE KOLUMNIST DIRK MÜLLER ERKLÄRT, WARUM MAN SICH HEUTZUTAGE IN ACHT NEHMEN SOLLTE
Ist die Bank-Beratung überhaupt noch diesen Titel wert? Mit der weltweiten Finanzkrise kamen den Kunden berechtigte Zweifel. Die Frage „Kann ich meinem Bankberater vertrauen?“ kann man mit einem entschiedenen „JEIN!“ beantworten.
Wenn Sie auf der Straße einem Rottweiler begegnen, können Sie ihn auch einfach mal streicheln. Wenn Sie Glück haben, ist er satt, zufrieden und will nur spielen. Wenn nicht... Tja...
Die Bankberater mögen mir den etwas provokanten Vergleich verzeihen.
Die meisten sind sehr nette Menschen und würden Ihnen liebend gerne DEN Geheimtipp geben und auch noch Ihr Konto gebührenfrei führen, aber sie haben eben auch die Interessen ihres Arbeitgebers zu vertreten. Dass kann man niemandem vorwerfen.
AN IHREM WOHL IST NIEMAND INTERESSIERT
BANKBERATER GIBT'S NICHT MEHR
Ach ja, streichen Sie bitte den Begriff „Bankberater“ aus Ihrem Wortschatz. Sie würden im Autohaus ja auch nicht den „Autoberater“ verlangen. Und genauso, wie Sie sich beim Autokauf vorher schlau machen, welches Auto für Sie das Richtige ist, genauso müssen Sie sich vorher schlau machen, welche Geldanlage, Versicherung oder Altersvorsorge für Sie das Richtige ist. Sonst verkauft man Ihnen das, was vom Hof muss.
Sie haben keine Lust, Zeit oder Nerven sich mit dem Thema zu beschäftigen? Autozeitungen sind viel spannender als Wirtschaftsmagazine? (Regelmäßig auch mal den Wirtschaftsteil lesen kann übrigens richtig Spaß machen.)
Kein Problem: Dann müssen Sie sich eben jemanden suchen, der Sie gegen Bezahlung berät.
Das kann beispielsweise ein Honorarberater oder auch eine Verbraucherzentrale sein.
WER BERATUNG WILL, MUSS ZAHLEN
Ein guter Honorarberater oder auch ein VersicherungsBERATER (nicht -vertreter oder -verkäufer) sollte Sie unabhängig beraten und wird Ihnen niemals ein Produkt verkaufen.
Er analysiert ausgiebig Ihre Situation und gibt Ihnen dann Empfehlungen, die Sie wiederum bei Ihrer Bank oder auch online selbst umsetzen. Er erhält keinerlei Provision von dem Produkt, das er Ihnen empfohlen hat. Dafür kriegt er von Ihnen eine Beratungsgebühr, die in etwa zwischen 75 und 200 Euro pro Stunde liegt. Das ist viel Geld?
Ja, aber machen Sie sich Folgendes klar: Die Provisionen bei einem Sparvertrag über 30 Jahre mit monatlich 100 Euro liegen meist deutlich über 1000 Euro. Bei einer Lebensversicherung kann es ohne weiteres sein, dass Sie drei Jahre lang jeden Euro Sparbeitrag als Provision bezahlen, ohne es zu merken.
Meinen Sie nicht, dass eine neutrale Beratung, die Ihnen vielleicht die eine oder andere Provision erspart oder die ein Produkt empfiehlt, bei dem die Provision wesentlich niedriger ist und somit am Ende viele tausend Euro mehr für Sie übrig bleiben, gut angelegtes Geld ist?
Aber auch hier Vorsicht: Werden Sie misstrauisch, wenn der „Honorarberater“ den Vertrag für Sie abschließen will oder Ihnen etwas verkaufen möchte. Dann ist eine neutrale Beratung nicht mehr selbstverständlich.
Achten Sie auch darauf, dass der Berater Ihnen nicht endlose Stunden berechnet. Denn klar: Das Produkt, das er verkaufen will, ist seine Beratungsstunde.
Aber auch hier bieten einige Honorarberater Pauschalen an. Fragen Sie nach.
Die Honorarberatung ist leider bislang vom Gesetzgeber noch nicht ausreichend reglementiert, obwohl hier ein dringender Bedarf besteht.
Einen ersten Überblick bietet beispielsweise die Internetseite www.berater-lotse.de.
Eine sehr interessante Möglichkeit ist aber auch ein Besuch bei der Verbraucherzentrale der Länder. Hier erhält man eine wirklich neutrale Beratung. Häufig werden zwei Stunden Zeit benötigt, die beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zusammen 140 Euro kosten (www.verbraucherzentrale.de).
Wer aber grundsätzlich kein Geld für eine solche neutrale Beratung ausgeben möchte und auch nicht bereit ist, sich selbst ein wenig zu informieren, der muss eben akzeptieren, dass ihm sein Bankverkäufer vielleicht nicht das schlechteste Produkt verkauft, aber mit Sicherheit eines, bei dem auch die Interessen der Bank ausreichend berücksichtigt sind.
WAZ - Bochum, 13.06.2009 (Auszug)
Riesenverluste
60 private Geldanleger verklagen Großbanken
Wegen der weltweiten Finanzkrise ist auf das Bochumer Landgericht eine Klagewelle von privaten Geldanlegern zugeschwappt. 60 private Geldanleger verklagen diverse Großbanken wegen nicht ausreichender Beratung.
Einige verloren mehrere 100.000 Euro
Auf Anraten von Bankmitarbeitern sollen diese Gelder dann in riskante, aber von der Rendite her verheißungsvolle Fondsstrukturen umgeleitet worden sein - mit am Ende riesigen Verlusten. Prozesse ab November
BILD.de Sonntag, 15. Februar 2009, 16:22 Uhr
Verdacht des Insiderhandels mit HRE-Aktien
Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin ermittelt gegen mehrere Banken wegen des Verdachts des Insiderhandels mit Aktien der angeschlagenen Hypo Real Estate (HRE). Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
WDR 5, 15.10.2009
In der selbst gestellten Falle? Manager und ihr Bild in der Öffentlichkeit
Banker gönnen sich wieder fleißig Bonuszahlungen, obwohl der Staat immer noch Milliarden ins marode Finanzsystem steckt.
Die Bank lebt (zum Teil) von den Gebühren und Provisionen, die der Kunde bei der Bank bezahlt.
Die Bank hat daher ein großes Interesse daran, dass der Kunde möglichst hohe Gebühren und Provisionen bezahlt oder Produkte kauft, für die die Bank möglichst hohe Verkaufsprovisionen bekommt (z.B. Zertifikate).
KNALLHARTER KAMPF
Der Frontsoldat der Bank ist der Bankberater am Schalter. Der arme Kerl hat den Auftrag für seine Bank diese Gewinne zu erwirtschaften. Daher bekommt er knallharte Vorgaben, wie viele Fonds, Zertifikate, Versicherungen und Bausparverträge er im Monat zu verkaufen hat.
Jetzt glauben Sie aber bitte nicht, dass Ihr Bankberater dafür Millionenboni und fette Autos bekommt. Was er in der Regel dafür erhält, wenn der seine Vorgaben einhält: Er behält seinen Job! Und wenn er seine Vorgaben zu oft nicht einhält, weil er das Kundeninteresse zu sehr in den Vordergrund gestellt hat, ist er seinen Job los und kann seiner Frau erklären, wie es dazu kam.
Und jetzt kommen Sie herein und verlangen von ihm, dass er Ihr neutraler Notar und guter Freund ist, der Ihnen möglichst das Produkt empfiehlt, dass für SIE das Beste ist.
Natürlich ist für Sie das Beste, wenn die Gebühren und Kosten des Produktes möglich niedrig sind, denn dann bleibt mehr für Sie übrig. Also: Je besser für Sie, desto schlechter für die Bank, desto eher: Job weg für den Bankverkäufer.
Bringen Sie den armen Mann also bitte nicht in diesen unlösbaren Konflikt. Er kann nicht der knallharte Verkäufer und Gewinnerwirtschafter für seinen Arbeitgeber und im gleichen Moment Ihr neutraler Notar und Berater sein. Sie schieben ihm eine Rolle zu, die er nicht ausfüllen kann. Fair wäre es von den Banken, das auch klar zu sagen und nicht einen auf die liebe „Beraterbank“ zu machen.
Aber soviel Fairness ginge wieder zu Lasten der Rendite
WDR - 14.11.08
Nur jeder siebte Bankberater empfiehlt Anlagen ohne Risiko!
Sichere Geldanlagen stehen bei Bankberatern noch immer nicht ganz oben auf der Liste der Anlageempfehlungen - und das trotz der Turbulenzen auf den Finanzmärkten und nicht einmal dann, wenn Kunden ausdrücklich danach fragen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Stichprobe der WDR-Verbrauchersendungen "markt" (WDR Fernsehen) und "WDR 2-Quintessenz". Getestet wurden 20 Banken in Krefeld und Dortmund. Das Ergebnis: Nur drei der 20 Berater empfahlen den Testpaaren für ihre angeblich geerbten 30.000 Euro wie gewünscht eine völlig risikolose Anlage.
BILD T-Online 6.6.09
Kritikerpreis „Verschlossene Auster“ für Bankenverband
Die Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“ (nr) hat ihren Kritikpreis „Verschlossene Auster“ in diesem Jahr an den Bundesverband deutscher Banken verliehen – stellvertretend für rund 220 private Geldinstitute. „Die meisten Banken betreiben ihre Öffentlichkeitsarbeit nach dem Muster Tricksen, Tarnen, Täuschen“, sagte der nr-Vorsitzende Thomas Leif am Samstag in Hamburg.
NICHT NUR UNSER KOMMENTAR DAZU; SONDERN EIN KOMMENTAR VIELER FINANZEXPERTEN:
Die "großen, allwissenden und geldgierigen Finanzexperten" haben aus der großen Bankenkrise 2008 nichts gelernt. Sie zocken weiter! Was haben die überhaupt (nur als Beispiel) in den USA zu suchen und "spielen mit Kasinos" . Sie zocken also weiter und weiter und weiter. Denn der Staat (= Bürger) bezahlt ja schon die Verluste, bevor es das "böse Erwachen" gibt. Stattdessen wurden beim "kleinen Mann" die Finanzierungsauflagen erschwert. Aber wer erschwert endlich nur die Zockerei der Kreditinstitute?
(Und - wie allgemein bekannt - zittern viele Bürger aufgrund der Fehler vieler Länder vielleicht um ihr Geld. Sicher ist es wohl heute demnach nur in Sachwerten angelegt, wie bereits seit vielen Jahrzehnten. Höhen und Tiefen werden hier besser überwunden.
